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Arbeitsruhegesetz

Das Arbeitsruhegesetz (ARG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Ruhezeiten der Arbeitnehmer regelt. Es wurde 1983 eingeführt und zuletzt 2018 geändert. Das Gesetz enthält Bestimmungen zu Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe. Es ist für die meisten Arbeitnehmer in Österreich gültig, mit Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie leitende Angestellte, Führungskräfte, Lehrende und Erziehungskräfte.

Geltungsbereich

Das Arbeitsruhegesetz gilt für den Großteil der Angestellten und Arbeitenden in Österreich. Ausgenommen sind u.a. leitende Angestellte, Führungskräfte, Lehrende und Erziehungskräfte. Angestellte in einer Bäckerei, Bedienstete in Krankenanstalten und Kraftwagenlenker werden von Sonderbestimmungen des ARG erfasst. Die Aufzeichnung von Arbeitszeiten ist, egal ob das ARG oder Sonderbestimmungen gültig sind, in Österreich grundsätzlich verpflichtend.

Ruhezeiten

Die Ruhezeit beschreibt den Zeitraum zwischen zwei Arbeitstagen. Nach Beendigung der Tagesarbeitszeit muss dem Arbeitnehmer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden, welche nicht unterbrochen werden darf. Diese Ruhezeit darf in Ausnahmen auf acht Stunden verkürzt werden, wenn in den nächsten zehn Kalendertagen für Ausgleich gesorgt wird.

Wochenendruhe

Die Wochenendruhe beschreibt den arbeitsfreien Zeitraum am Wochenende. Dieser muss in Österreich mindestens 36 Stunden betragen, wobei der Sonntag grundsätzlich in die Wochenendruhe fallen muss. Die Wochenendruhe muss spätestens am Samstag um 13:00 beginnen, wobei der Beginn bis 18:00 hinausgezögert werden kann, wenn z.B. Fenstertage eingearbeitet werden.

Wochenruhe

In manchen Branchen ist eine Beschäftigung am Wochenende üblich, beispielsweise im Gastgewerbe, im Gesundheitswesen oder im Verkehrswesen. In diesen Fällen ist dem Arbeitnehmer eine Wochenruhe zu gewähren. Diese ersetzt die Wochenendruhe und muss ebenso mindestens 36 Stunden betragen. Anstelle des Sonntags, muss ein anderer Wochentag vollständig frei sein.

Feiertagsruhe

Die gesetzliche Feiertagsruhe ermöglicht es dem Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden an Feiertagen. Diese Ruhezeit muss zwischen 0:00 und 6:00 des Feiertages beginnen. Zu den Feiertagen zählen in Österreich u.a. Neujahr, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Allerheiligen und Christtag.

Ersatzruhe

Wird ein Arbeitnehmer während den gesetzlich vorgeschriebenen 36 Stunden seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt, hat dieser Anspruch auf Ersatzruhezeit. Die zu gewährende Ersatzruhe muss so lange sein, wie die Beschäftigung, welche innerhalb 36 Stunden vor dem nächsten Arbeitsbeginn stattgefunden hat.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Bestimmte Berufsfelder sind vom Arbeitsruhegesetz ausgeschlossen bzw. sind gesondert geregelt. Davon sind beispielsweise Berufe des Fremdenverkehrs oder Tätigkeiten, welche dringenden Lebensbedürfnissen der Bevölkerung dienen, betroffen. Im Kollektivvertrag können weitere Ausnahmen bestimmt werden. Betriebsvereinbarungen können Kollektivverträge durch weitere Sonderregelungen erweitern, wobei ein Arbeitnehmer nur vier weitere Male im Jahr eine Beschäftigung an Wochenenden oder Feiertagen nachgehen darf, als es im Kollektivvertrag der Branche vorgesehen ist.

Einhaltung des Arbeitsruhegesetzes

Betriebliche Zeiterfassung kann dabei helfen, die Vorgaben des Arbeitsruhegesetzes einzuhalten. Bei exakter Aufzeichnung von Arbeits- und Pausenzeiten, kann berechnet werden, ob die Ruhezeiten eingehalten wurden. Mit einer Zeiterfassungssoftware oder Zeiterfassungs-App ist es umso einfacher, dies zu kontrollieren, da die gesetzlichen Regelungen hinterlegt werden können. Die Software identifiziert folglich Abweichungen dieser Vorschriften und informiert Arbeitgeber und Arbeitnehmer.